Versicherungsnehmer zahlen Beiträge/Prämien in den Geldtopf einer Versicherung ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf Leistungen zu erhalten. Auf Grundlage der statistischen Eintrittswahrscheinlichkeit eines versicherbaren Risikos wird die Beitragshöhe berechnet. Versicherungen basieren auf dem Prinzip der kollektiven Risikoübernahme – viele von der gleichen Gefahr bedrohte Personen schließen sich in einer Vereinigung zusammen, um bestimmte Risiken gemeinsam zu tragen. Die Vorteile dieser Regelung liegen im Gesetz der Großen Zahl, welches besagt, dass bei steigender Anzahl gleichartiger Ereignisse sich der tatsächliche Ausgang dem erwarteten Ausgang anpasst, was wiederum eine ungefähre Prognose über den zukünftigen Schadensverlauf zulässt.
Der Versicherer berücksichtigt dabei, je nach Versicherungsart, folgende Parameter zur genauen Risikobestimmung:
– biometrische Risiken
– Kostenrisiken
– Schadensrisiken
– Haftungsrisiken
Es gibt eine Vielzahl von Versicherungentypen, diese lassen sich mit Hilfe von drei Kriterien in Gruppen einteilen:
Personen- und Nichtpersonenversicherungen
Schadens- und Summenversicherungen
Aktiven- und Passivenversicherungen
Unter der Menge der Versicherungen, sind die drei Folgenden von besonderer Bedeutung:
Gesundheit ist unser höchstes Gut – die Krankenversicherung ermöglicht uns einen umfassenden medizinischen Schutz, der vor allen Dingen bezahlbar ist. In der privaten Krankenversicherung kann der Versicherte entsprechend des Budget bzw. der individuellen Bedürfnissen frei den gewünschten Tarif bestimmen – vom Basisschutz bis hin zum Top-Schutz ist alles möglich.
Die Arbeitskraft ist unser wichtigstes finanzielles Standbein, der Verlust kann schnell die Existenz bedrohen. Gut wer hier eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat. Diese gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit vollständig oder teilweise berufsunfähig wird. Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen zum einen in der Beitragsbefreiung, d.h. nach Eintritt der Berufsunfähigkeit entfällt die Verpflichtung, weiter Beiträge zu zahlen, sowie zum anderen in der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente in vereinbarter Höhe.
Den Ruhestand genießen! Das wünschen wir uns alle! Doch wer nicht zusätzlich privat vorsorgt, wird als Rentner ein böses Erwachen erleben, denn die gesetzliche Rentenversicherung ist auf Grund der demographische Entwicklung in Deutschland lediglich eine Basisversorgung für`s Alter geworden. Auf keinen Fall kann hier noch von einer Vollabsicherung gesprochen werden. Deshalb gilt – rechtzeitig Eigenverantwortung übernehmen und für den eigenen Ruhestand vorsorgen.
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